Verwaltungsaufwand Selbstständigkeit

Donnerstag, 18. Juni 2009

Nachdem ich mich so wacker durch den Daten- und Formular-Jungel eines zukünftigen Selbstständigen gekämpft habe, dachte ich mir: tue der Gesellschaft etwas Gutes und streue dein Wissen für die Nachwelt (ich hoffe, man erkennt den leicht übertriebenen Hauch von Sarkasmus, weil ich mich immer wieder frage, warum es die führende Gesellschaft Deutschlands da draußen mit diesem Papierkram allen Anderen so schwer machen muss)

Für alle, die das auch noch vor sich haben, hier ein paar nützliche Infos und Links zu Seiten oder Formularen.

Unterschied zwischen Freiberufler (Freelancer) und Selbstständigen.

Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Hierfür gibt es Tabellen, wo man prüfen kann, ob die eigene Berufskategorie zu der Kategorie eines Freiberuflers zählt (man kann aber auch unverbindlich das Finanzamt fragen), z.B.

Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG

Die Heilberufe:

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten

Die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe:

Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren

Die naturwissenschaftlichen/technischen Berufe:

Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen

Die sprach- und informationsvermittelnden Berufe:

Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer

Kreative Berufe:

Künstler (bildende und darstellende), Musiker, Regisseur, Choreograf, Schriftsteller, Designer

Oft verwechselt man den Begriff „Freiberufler“ gelegentlich mit dem Begriff „Freier Mitarbeiter“. Beide Begriffe haben jedoch grundverschiedene Bedeutungen. Der Begriff „Freier Mitarbeiter“ bezieht sich nur auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses (meist in Abgrenzung zum Arbeitnehmer), besagt aber nichts über den ausgeübten Beruf. Der Begriff „Freiberufler“ bezieht sich hingegen immer auf Angehörige ganz bestimmter wissenschaftlicher und künstlerischer Berufe, nämlich der Freiberufe, er besagt aber nichts über die Art des Beschäftigungsverhältnisses.

Der Unterschied zu einem Selbstständigen ist zwar nur gering, aber Selbstständigkeit scheint komplizierter zu sein, da man ggf. sich beim Gewerbeamt anmelden muss (siehe weiter unten), ggf. im Handelsregister eintragen lassen muss und Gewerbesteuern zahlen muss. Da sollte man aber sich gut vorher informieren, ob man wirklich ein Gewerbe anmelden muss.

Die Anmeldung beim Gewerbeamt (nicht für Freiberufler) wird gern vergessen, muss aber sein. Auf folgender Seite kann man sich alle Infos über dieses Thema holen. Einfach gehalten, wenig BlaBla und gut verlinkt zu anderen wichtigen Seiten:

Informationen

Wer in Berlin gleich durchstarten möchte, kann folgendes Formular ausdrucken und an die entsprechende Behörde schicken: unter der Verlinkung “Beginn” und ” Aufgaben”.

Die Anmeldung beim Finanzamt wegen der Steuernummer (man wird aber automatisch vom Gewerbeamt beim Finanzamt “angemeldet” und bekommt Post) ist ein wichtiger Schritt, um Rechnungen schreiben zu können. Der Vorgang ist schnell mit einem formlosen Schreiben erledigt.

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Ich Denke, also bin ich! Mir geht viel im Kopf herum und, typisch Frau, fange ich an zu analysieren. Dabei entstehen ganz eigene Gedankengänge, meist sarkastisch angehaucht und mit etwas Ironie vervollständigt. Meine Welt ist anders als Deine, aber ab und zu trifft man sich auf einer Ebene und hier beginnt unsere Reise in "susannalyse" - vom Sinn und Unsinn im Leben.

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